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Bußgelder für Kunden von fliegenden Händlern in Palma

Ab dem 1. Mai, also heute in einem Monat, muss jeder, der bei einem fliegenden Händler in Palma kauft, mit einem Bußgeld rechnen. Dabei ist es ganz gleich, ob der Betroffene ein Getränk, eine Tasche oder einen Schal bei einem illegalen Straßenhändler erworben hat. Die Stadt hat nun angekündigt, dass das seit langem diskutierte und vor allem von den Einzelhändlern geforderte Gesetz nun kommt. Die Höhe der Bußgelder liegt bei bis zu 150 Euro.

Bis es soweit ist, will die Stadt Palma in den kommenden Wochen noch eine Informationskampagne starten. Auf diese Weise sollen Urlauber und Anwohner davon in Kenntnis gesetzt werden, dass das Kaufen bei illegalen Straßenhändlern künftig als strafbar gilt.