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Einkommenssteuererklärung für 2018 auf Mallorca

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

Heute beginnt auf Mallorca die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Das heißt, sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten haben bis zum 1. Juli Zeit, die Steuererklärung für 2018 beim Finanzamt einzureichen.

Verpflichtet dazu ist jeder Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 22.000 Euro bei einem einzigen Arbeitgeber und von mehr als 12.643 Euro bei mehreren Arbeitgebern. Für alle anderen ist die Steuererklärung freiwillig.

Sie kann auch in diesem Jahr unter anderem wieder über das Smartphone abgegeben werden, über die Applikation „Agencia Tributaria“. Eine andere Option ist das Internet, wo das Programm „Renta Web“ eingerichtet wurde.
Zu den Neuerungen in diesem Jahr bei der Steuererklärung in Spanien gehört, dass erstmals auch Kosten für Kinderkrippen steuerlich abgesetzt werden können. Und zwar bis zu einer Höhe von 1.000 Euro.
Alle weiteren Infos gibt es hier:

(Bild: Tim Reckmann, Pixelio.de)