Palmas Lokalpolizei hat insgesamt 13 Elektroroller in der Stadt aus dem Verkehr gezogen. Grund ist, dass die Vermietungsfirma über keinerlei Lizenz verfügte. Diese wird benötigt, da die Stadt eine Erlaubnis dafür erteilen muss, dass die Roller auf öffentlichen Wegen benutzt werden. Vorgeschrieben ist auch, dass die Vermietungsfirma über eine Haftpflichtversicherung verfügt und sie muss die Kunden über geltende Vorschriften informieren. Dazu gehört zum Beispiel eine Helmpflicht und dass beim Fahren der Roller eine Maximalgeschwindigkeit von 20km/h nicht überschritten werden darf.
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