Wegen einer falschen Diagnose hat ein Paar von einem Arzt in Palma fast 11.000 Euro Schadensersatz gefordert. Das Gericht hat die Klage allerdings abgewiesen.
Im Mai 2016 hatten die beiden eine private Klinik in der Inselhauptstadt aufgesucht, weil sie unter starken Hautausschlägen litten. Der Befund des Arztes lautete Krätze, eine parasitäre Hautkrankheit, die von Krätzmilben übertragen wird. Der Mediziner riet dem Paar daraufhin, alle Matratzen, Handtücher und Bettwäsche zu erneuern, was die beiden auch taten.
Ein medizinisches Gutachten eines anderen Arztes widerlegte bei der Frau jedoch diese Diagnose und stellte stattdessen eine Hautentzündung bei ihr fest. Dieser Befund kam jedoch erst Monate später nach dem ersten. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Paar schon alle Matratzen erneuert. Das Geld dafür forderten sie dann von dem ersten Arzt zurück.
Allerdings entschieden die Richter, dass anhand des medizinischen Gutachtens nicht ausgeschlossen werden kann, dass außer der Hauterkrankung auch ein Befall durch Krätze bei der Frau vorlag. Hinzu kommt, dass der Mann kein weiteres Gutachten erhalten hatte, dass diesen Befund bei ihm widerlegte.