Am Ostersonntag findet in Inca ein Stierkampf statt – doch ein Tier darf dabei nicht sterben. Das hat das spanische Verfassungsgericht gestern entschieden. Das Gericht hat die einstweilige Verfügung gegen das balearische Stierkampfgesetz, das letztes Jahr erlassen worden war, vorübergehend aufgehoben. Demnach ist das Gesetz auf den Balearen ab sofort wieder gültig. Das heißt, dass die sogenannten „Corridas“ nur in abgeschwächter und unblutiger Form stattfinden dürfen.
Eine endgültige Entscheidung, wie es um die Zukunft der Stierkämpfe auf den Balearen steht, wird erst in einigen Wochen fallen.
Bei dem Stierkampf am 1. April werden Jungstiere aus der Zucht „El Onsareño“ in die Arena von Inca gelassen. Die Torreros kommen aus Mallorca und Andalusien.