Das Rathaus von Calvià auf Mallorca hatte 2017 alle schwimmenden Wasserparks an den Stränden der Gemeinde verboten. Grund war, dass die aufblasbaren Vergnügungsparks im Meer das Landschaftsbild verunstalteten, so die Verantwortlichen des Rathauses.
Die Betreiber der Wasserburgen zogen daraufhin vor Gericht und bekamen nun Recht. Das Gericht in Palma hat das Verbot der Parks für nichtig erklärt.
Ob die Anlangen mit Rutschen, Trampolinen, Schaukeln und Kletterwänden diesen Sommer wieder an der Küste von Calviá aufgebaut werden, bleibt aber abzuwarten, da die Gemeinde angekündigt hat, gegen das neue Urteil in Revision zu gehen. Die Wasserpark-Betreiber haben durch das Verbot nach eigenen Aussagen Schäden in Millionen-Höhe erlitten.