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Sa Feixina-Denkmal muss katalogisiert werden

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

Heißt, der Monolith muss als Kulturerbe eingetragen und so anschließend im Amtsblatt BOIB veröffentlicht werden.

Mallorcas Inselrat hat insgesamt zwei Monate Zeit, um das Denkmal im Park Sa Feixina in Palma zu katalogisieren. Das hat der oberste Gerichtshof der Balaeren jetzt angeordnet.

Heißt, der Monolith muss als Kulturerbe eingetragen und so anschließend im Amtsblatt BOIB veröffentlicht werden. Weil das Denkmal, das an den Untergang eines spanischen Schlachtschiffs erinnert, unter dem spanischen Diktator Franco errichtet wurde, gab es immer wieder Diskussionen um den Monolith. Die Vereinigung „Memòria de Mallorca“ hatte bis zuletzt versucht, für einen Abriss zu klagen.