Die Inselradio Pinnwand

Was passiert hinter den Kulissen Ihres Lieblingssenders? Wo gibt's die Mallorca-Infos, die Sie im Programm verpasst haben? Was ist heute DAS Thema auf Mallorca? Und wo landet Ihre Postkarte, die Sie zum Inselradio geschickt haben?

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Bilder, Memos und Notizen! Alles, was eben auf eine echte Pinnwand gehört, damit Sie Ihrer Insel immer ganz nah sind und nichts mehr verpassen!

 


Bundestagswahl auf Mallorca

Not Set

Bald darf in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt werden!
Foto von Pexels / Element5 

"Ich bin nach Mallorca gezogen und nicht in Deutschland gemeldet, kann ich wählen?"(Frage von Inselradio-Hörer Stefan)

Am 23. Februar 2025 finden die nächsten Bundestagswahlen in Deutschland statt.
Damit Sie auch wissen, wie Sie zu Ihrer Wahl kommen haben wir Ihnen mal eine kleine Zusammenfassung gebastelt.

Wer ist wahlberechtigt:
Jeder Deutsche Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
 

Ich bin im Ausland aber in Deutschland gemeldet
Gute Nachricht:
Sie müssen keinen Wahlschein beantragen.
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, werden Sie von Amtswegen - also automatisch ins Meldeverzeichnis an ihrem Wohnsitz eingetragen.
Daher bekommen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung automatisch an die dort angegebene deutsche Adresse.
Stellen Sie, wenn die Post da ist, einfach einen Antrag auf Briefwahl bei der Wohnsitzgemeinde in Deutschland.
Dann nehmen Sie an der Bundestagswahl teil.

Ich lebe dauerhaft im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland
Achtung:
Sie müssen sich dann zunächst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Dafür müssen Sie selbst einen Antrag stellen. Und zwar bei der Gemeinde, bei der sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren (geht auch per Mail mit Formular).
Wichtig: Diese Regelung gilt auch für Residenten, die schon mal von Mallorca aus an einer Bundestagswahl teilgenommen haben. Sie müssen sich jedes Mal erneut ins Wählerregister eintragen lassen.
 

Welche Fristen gelten:

Zur Eintragung ins Wählerverzeichnis: 
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss vor dem 03. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.

Zur Wahl:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich Anfang Februar sein.

Kurierdienst:
Wie das deutsche Konsulat mittlerweile bestätigt hat, gibt es einen Kurierdienst für die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen nach Deutschland.
Hierfür müssen die Unterlagen bis zum 18. Februar um 12 Uhr beim Konsulat eingehen!

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Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite der Deutschen Vertretung in Spanien - und auf der Seite der Bundeswahlleiterin.