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Einreiseverordnung: Wenig Änderungen für Mallorca

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Ab dem 1. August muss jeder, der nach Deutschland einreist und das 12. Lebensjahr vollendet hat, einen negativen Test vorweisen können. Ausgenommen davon sind vollständig Geimpfte und Genesene

Wie bereits angekündigt, soll morgen die strengere Einreiseverordnung in Deutschland in Kraft treten. Für Mallorca-Reisende ändert sich in diesem Zuge nur wenig. Ab dem 1. August gilt generell: Wer nach Deutschland einreist und das 12. Lebensjahr vollendet hat, muss einen negativen Test vorweisen können. Unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Vollständig Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen.

Neu ist, dass die bisherigen Hochinzidenzgebiete jetzt als Hochrisikogebiete ausgewiesen werden und dazu gehört auch Spanien. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen nach Ankunft aus einem Hochrisikogebiet insgesamt zehn Tage in häusliche Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen können sie diese vorzeitig beenden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung. übermittelt wird.

Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Corona-Einreiseregeln in der Übersicht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/Corona-Einreiseregeln_August_2021_Update.pdf

Corona-Einreiseverordung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/Corona-Einreiseregeln_August_2021_Update.pdf

Einreise-Anmeldung:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/