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Oberster Gerichtshof gegen Ausgangssperre

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Die Balearenregierung möchte die nächtliche Ausgangssperre zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr auch nach Ende des Alarmzustands noch beibehalten.

Der Oberste Gerichtshof der Balearen spricht sich gegen ein Beibehalten der Ausgangssperre über den 9. Mai hinaus aus. Das schreibt die Tageszeitung Ultima Hora. An dem Tag endet in Spanien voraussichtlich der Alarmzustand. Die Balearenregierung möchte die nächtliche Ausgangssperre zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr jedoch auch danach noch beibehalten. Wie aus einer ersten Stellungnahme des Gerichtshofs hervor geht, sieht man dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Eine endgültige Entscheidung soll in diesen Tagen fallen. Geklärt werden muss auch, ob das Personenlimit bei privaten Zusammenkünften beibehalten werden kann und welche Kontrollen an Häfen und Flughäfen der Balearen bestehen bleiben.