AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen den Vertragspartnern und Das Inselradio S.L. gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.

2. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die schriftliche Erteilung des Sendeauftrags voraus. Der Sendeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch Das Inselradio S.L. verbindlich.

3. Das Inselradio S.L. behält sich vor, die Ausstrahlung auch rechtsverbindlich angenommener Aufträge, wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das Gleiche gilt, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Das Inselradio S.L. keine Ansprüche geltend gemacht werden.

4. Die Werbesendung wird nach den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm von Das Inselradio S.L.

5. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Verschiebung innerhalb des gleichen Stunden/ Preissegments bleiben vorbehalten. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

6. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine unerhebliche Verschiebung.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendungen spätestens bis zu den in der jeweils gültigen Preisliste bestimmten Terminen zu liefern. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und -material.

8. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er über sämtliche zur Verwertung des Sendematerials im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügen kann.

9. Sendeaufträge werden grundsätzlich als Festauftrag angenommen. Der Auftraggeber kann in einzelnen begründeten Fällen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss spätestens sechs Wochen vor der ersten vorgesehenen Ausstrahlung schriftlich bei Das Inselradio S.L. eingegangen sein und bedarf der Zustimmung von Das Inselradio S.L.

10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen und Tonträgern endet für Das Inselradio S.L. nach deren Umspielung/Kopie. Unterlagen, die nicht Eigentum von Das Inselradio S.L. sind, lagern auf Gefahr des Auftraggebers.

11. Das Inselradio S.L. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit.

12. Rechnungen werden als Sammelrechnungen pro Monat nach der ersten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Die Vergütung ist netto ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann Das Inselradio S.L. die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Werbespot-Ausstrahlungen Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien.

14. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis so weit wie möglich entsprechen.