Air Berlin erhebt eine Luftverkehrssteuer

Die Luftverkehrssteuer wurde von der deutschen Bundesregierung beschlossen und gilt für alle Fluggäste, die von einem Flughafen in Deutschland abfliegen – egal mit welcher Fluggesellschaft. Sie wir erhoben für Buchungen ab dem 1. September 2010 für Abflüge ab dem 1. Januar 2011. Je nach Länge des Fluges beträgt sie 8, 25 oder 45 Euro. Bei einem Flug nach Mallorca müssen Urlauber also ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen für einen Hin- und Rückflug ins Ausland die Abgabe einmal, bei Flügen innerhalb Deutschlands muss die Steuer zweimal gezahlt werden. Seit Samstag vergangener Woche ist in diversen Reservierungssystemen die Luftverkehrssteuer auch für Air Berlin-Flüge eingerichtet worden, obwohl die Fluggesellschaft dazu keine Initiative ergriffen hatte. Diese Fakten werden jetzt von Air Berlin überprüft. Da eine Nachbelastung jedoch sehr schwierig sein würde, ist airberlin gezwungen, die sich daraus ergebenen höheren Kosten bereits jetzt an die Fluggäste weiterzugeben. Sollte die Gesetzesvorlage zur Luftverkehrssteuer im parlamentarischen Entscheidungsverfahren scheitern, wird Air Berlin die Luftverkehrssteuer erstatten.